Deutsches Schiff dringt gewaltsam in italienisches Staatsgebiet ein

Seerecht ist Gewohnheitsrecht. Wenn sich Menschen in Seenot befinden, müssen sie gerettet werden. Diese Pflicht gilt für staatliche wie private Schiffe und ergibt sich laut Rechtsexperten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus der Tradition der Seefahrt und dem ungeschriebenen Völkergewohnheitsrecht. Auch internationale Seerechtsübereinkommen und Resolutionen regeln die Seenotrettung. Den Ort der Anlandung der Geretteten, entscheidet die nächst gelegene Seenot Leitstelle.

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