Quo Vadis Eichenheim

…oder Kitzbühels fragwürdiger Umgang mit Grund und Boden (Teil 1)



Als vor Jahrzehnten der Kitzbüheler Bauträger, Rudi Höfinger, das Projekt Golfplatz Eichenheim realisierte, mit einem angegliederten und einem den Verhältnissen entsprechend, mittelgroßen Golfhotel, da galt noch das Augenmaß der Verhältnismäßigkeit. In Eichenheim entstand damals der sehr persönlich gehaltene Mittelpunkt und Treff eines estklassigen Publikums, dass dem Ruf Kitzbühels in jeder Hinsicht gerecht wurde.

Längst ist im Bauwesen das Maß der Verhältnismäßigkeit gekippt. Meist sind es exzessive Raffgier und ein gnadenloser Raubtierinstinkt, die heutzutage die Substanz und die Nutzung von Großbauprojekten bestimmen.

Die Folge: Derartige Bauprojekte harmonisieren nicht mehr mit der Landschaft, in die sie eingebettet sind. Im Gegenteil, Landschaft wird verschwendet, rücksichtslos zugepflastert und damit vernichtet. Allerorten in Tirol wuchern architektonische Missgeburten in unberührter Landschaft, die den Betrachter fragen lassen, ob wohl das Architekturstudium abgeschafft worden sei. Der Ungeist der extremen Gewinnmaximierung lässt keine gestalterischen Erwägungen mehr zu, er fragt nicht mehr nach Harmonie und Sinnhaftigkeit.

Wenn Demokratie jemals das Recht beinhaltet, Lebensräume in allgemeinem Einverständnis zu gestalten, auch im Hinblick auf  kommende Generationen, dann ist das, was heutzutage im Tiroler Bauwesen erlaubt ist, gesellschaftspolitisch geradezu ein Verbrechen.  

Einzelne bereichern sich am Allgemeingut, um des rein persönlichen Profits willen. Sie zerstören Umwelt zu eigenem Vorteil und Nutzen, um am Ende mit einem Riesengewinn auszusteigen. Hinter sich lassen sie eine ökologische und topografische Trümmerwüste.

Das größte Problem ist in dem Zusammenhang die Gemeindeautonomie über die örtliche Raumordnung, also deren Gestaltungskompetenz über die Verwendung von Grund und Boden. Diesbezüglich getroffene Entscheidungen sind all zu oft von provinzieller Engstirnigkeit oder blasser Ahnungslosigkeit bestimmt.

Naturgemäß stehen Gemeindevertreter in einem Naheverhältnis zu dem, was sie in ihrer Gemeinde zu entscheiden haben. Dies bedingt die moralische Stärke, sich nicht auf eine persönliche Beziehung zu Bauwerbern einzulassen. Es besteht zudem immer die Gefahr, dass Leute in Gemeinderäten hocken, mit dem Ziel, es sich auf gut Tirolerisch zu „richten“. Das heißt, man kann bei Gemeinderatsentscheidungen nie sicher sein, ob Gemeinnutz im Vordergrund steht.

Dies sind beileibe keine pauschalen Unterstellungen, wenn man davon ausgeht, dass das gesamte Regelwerk eines Staatswesens so konstruiert ist, dass eine Instanz dazu autorisiert ist, die andere zu kontrollieren.

Tiroler Tageszeitung zum Thema Bauvorhaben Eichenheim: Raumordnungsvertrag gegen Investorenmodell
Quelle: Tiroler Tageszeitung vom 19. 11.2020

In diesen Tagen macht ein Antrag des Kitzbüheler Gemeinderates, Manfred Filzer von der Liste „Unabhängige Kitzbüheler“, die Runde. In diesem Antrag kommt die Sorge zum Ausdruck, dass die Eigentümer, des Grand Tirolia, im Rahmen ihrer derzeitigen Erweiterungs-Baumaßnahmen in Eichenheim, weniger einen klassischen Hotelbau im Auge haben, als vielmehr ein Investorenmodell. Im Rahmen dessen könnten einzelne Zimmereinheiten parifiziert und an Investoren weiter verkauft werden.

Link zu „meinbezirk“ zur Causa Eichenheim: https://www.meinbezirk.at/kitzbuehel/c-wirtschaft/weitere-beschluesse-fuer-eichenheim-ausbauplaene-gefasst_a4354358#gallery=null

Um sicherzustellen das so etwas nicht passieren kann, fordert der Mandatar den Abschluss eines Raumordnungsvertrages zwischen der Stadtgemeinde und dem grundbücherlichen Eigentümer. Freilich vor der Erteilung der Baubewilligung .

Zitate aus den Einwänden bzw. Bedenken von Gemeinderat Filzer Liste UK vom 9.12.2020

Angesichts dieses konkreten Fallbeispiels rund um die Baumaßnahmen und die Nutzung des Grand Tirolia Kitzbühel in Eichenheim, muss die grundsätzliche Frage aufgeworfen werden: Besteht zwischen den Vertretern von Genehmigungsorganen, also von Bürgermeister, Gemeinde- bzw. Stadtrat und Bauwerber, die erforderliche Distanz, um das von vornherein auszuschließen, was der Tiroler so bezeichnend mit dem Wort „Freunderlwirtschaft“ umschreibt?

Grundsätzlich gesehen ist es nicht mehr hinnehmbar, dass Allgemeingut, wie Lebensqualität und Landschaftsgestaltung, allein von der Gnade der Gemeindevertreter abhängig ist.

Hinkünftig muss jedenfalls die Gestaltung unserer Lebensräume, mithin das Bauen von einschneidenden Projekten, auf einer höheren und damit unbeeinflussbaren Ebene abgehandelt werden.

Die kommenden politischen Entscheidungen zum Großbauprojekt Eichenheim sind an der zuvor geschilderten, trostlosen Gesamtsituation des Bauwesens in Tirol, zu messen. So gesehen wird der Antrag von Gemeinderat Filzer ein Stück weit Klarheit darüber bringen: Wofür stehen Kitzbühels Gemeindevertreter? Für die Interessen ihrer Bürger oder für die Interessen irgendwelcher Großinvestoren, die sich naturgemäß ausschließlich ihren eigenen Geschäftsinteressen verpflichtet fühlen?

Fortsetzung folgt