Deutsches Schiff dringt gewaltsam in italienisches Staatsgebiet ein

Seerecht ist Gewohnheitsrecht. Wenn sich Menschen in Seenot befinden, müssen sie gerettet werden. Diese Pflicht gilt für staatliche wie private Schiffe und ergibt sich laut Rechtsexperten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus der Tradition der Seefahrt und dem ungeschriebenen Völkergewohnheitsrecht. Auch internationale Seerechtsübereinkommen und Resolutionen regeln die Seenotrettung. Den Ort der Anlandung der Geretteten, entscheidet die nächst gelegene Seenot Leitstelle.

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Die Causa Strache/Gudenus: Eine schmutzige Historie mit Verflechtungen und einer Kameraderie unter staatlichen Geheimdienstlern, Privatagenten und Medien

Egal welcher Couleur, es gibt einen Jahrmarkt der Informationen, den konkreten und auch den fiktiven. Eine Börse der Wahrscheinlichkeiten, Vermutungen und Theorieen. Es gibt kein hier und kein dort, alle Grenzen sind offen. Wer da für wen am Weg ist, tut nichts zur Sache. Das Ganze ist wie ein mittelalterlicher „Gasthof zur Post“. Alle schlafen in einem Bett, alle essen an einem Tisch und manchmal wird einer abgestochen doch keiner hat´s gesehen, keiner war dabei.

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